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BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81 |
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Altersversorgung
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BetrAVG § 16
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.08.1980 - 11 Ca 66/79
- BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
Papierfundstellen
- BAGE 45, 104
- ZIP 1984, 1268
- NZA 1984, 357
- VersR 1985, 151
- BB 1984, 2270
- DB 1984, 1833
- JR 1985, 528
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80
Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung - …
Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
Da der Bereich und seine aktiven ArbNehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven ArbNehmer nicht gefährdet werden (vgl. BAGE 29, 294, 316; 35, 301, 305).Das hat der Senat ebenfalls bereits mehrfach klargestellt (vgl. BAGE 32, 317, 324; 35, 301, 305, 306).
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78
Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust - …
Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
...Jedenfalls dann, wenn der ArbGeber über Jahre hinweg erhebliche Verluste erlitten hat oder wenn durch anhaltende wirtschaftliche Schwierigkeiten sogar einschneidende Sanierungsmaßnahmen erforderlich geworden sind, können die Pensionäre keine Teuerungsausgleich verlangen (vgl. BAGE 32, 317, 324, 325).Das hat der Senat ebenfalls bereits mehrfach klargestellt (vgl. BAGE 32, 317, 324; 35, 301, 305, 306).
- BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - …
Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
Da der Bereich und seine aktiven ArbNehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven ArbNehmer nicht gefährdet werden (vgl. BAGE 29, 294, 316; 35, 301, 305).
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung
Jedoch wird nur die Entwicklung über mehrere Jahre eine zuverlässige Beurteilung ermöglichen (vgl. auch BAG 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG).In einem Grenzfall hat der Senat sogar Anpassungsleistungen ohne Dauerbindung gebilligt (BAG 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG).
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die geschäftliche Entwicklung der Beklagten über mehrere Jahre berücksichtigt (vgl. BAGE 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG). - BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - …
Da der Betrieb und seine aktiven Arbeitnehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven Arbeitnehmer nicht gefährdet werden (vgl. bereits BAG 31. Januar 1984 - 3 AZR 514/81 - zu 1 a der Gründe, BAGE 45, 104; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 48, 272) . - ArbG Siegburg, 12.03.1996 - 5 Ca 1295/92
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens unter dem …
BAG-Urteil vom 15.9.1977, DB 1977 S. 1893 = BAGE 29 S. 294; BAG-Urteil vom 31.1.1984, DB 1984 S. 1833 = BAGE 45 S. 104; BAG-Urteile vom 23.4.1985 DB 1985 S. 1030 und 1645 f. = BAGE 48 S. 284 ff. und 272 ff.; vgl. zur Anpassung der Betriebsrenten im Konzern BAG-Urteil vom 14.12.1993, DB 1994 S. 1147 f.